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   BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06   

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https://dejure.org/2009,13502
BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06 (https://dejure.org/2009,13502)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06 (https://dejure.org/2009,13502)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 1 BvR 2405/06 (https://dejure.org/2009,13502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Zur Differenzierung in § 2 S 1 Nr 1, Nr 9 SGB 6 zwischen verschiedenen Gruppen von versicherungspflichtigen Selbständigen im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber als arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit

  • Judicialis

    SGB VI § 2

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2
    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Normen über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Scheinselbstständigkeit mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06
    Im Übrigen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden, dass die Versicherungspflicht von selbständigen Lehrern nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 -, [...]).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06
    Bei der Behandlung von Personengruppen verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitssatz, wenn er eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).
  • LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 550/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger

    34 Gegen die weite Auslegung des Lehrerbegriffs bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (zur Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht von selbstständigen Lehrern: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2007, NZS 2008, 142 ff; s.a. Nichtannahmebeschluss vom 2. April 2009, Az.: 1 BvR 2405/06).
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06 -, juris, Rn. 2; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 92 Rn. 52 -.
  • BSG, 19.08.2014 - B 12 KR 15/14 B

    Behauptete Grundrechtsverletzung; Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung;

    Soweit die Klägerin einen Verstoß gegen europäisches Recht und Verfassungsrecht ins Feld führt, genügt die Begründung - unabhängig von der fehlenden Subsumtion unter einen Zulassungsgrund - auch deshalb nicht den Zulässigkeitsanforderungen, weil sie lediglich pauschal auf die europarechtlichen Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit sowie auf Grundrechte ("Art. 2, Abs. 1, Art. 12 und Art. 13 GG") hinweist, ohne sich hiermit sowie insbesondere mit der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zur Anordnung von Versicherungspflicht in der Sozialversicherung (vgl grundlegend zur Anordnung von Versicherungspflicht in der Sozialversicherung BVerfGE 109, 96 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 mwN [Alterssicherung für Landwirte]; BVerfGE 103, 197 [BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95] = SozR 3-1100 Art. 74 Nr. 4 [Pflegeversicherung]; zur Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer BVerfG SozR 4-2600 § 2 Nr. 10; zur Versicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen BVerfG 1. Senat 2. Kammer Beschluss vom 2.4.2009 - 1 BvR 2405/06 - Juris) substantiiert auseinanderzusetzen.
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